So schreiben Immobilienmakler Eigentümer an
Lage zuerst
Eigentümer bekommen regelmäßig Post von Maklern. Der Unterschied liegt im ersten Satz: Wer die Straße nennt, einen Verkauf in der Nähe oder eine Besonderheit des Hauses, zeigt, dass der Brief nicht an tausend Adressen gleichzeitig ging.
Woher kommen die Adressen?
Klären Sie vor dem Versand, woher Ihre Eigentümeradressen stammen und auf welcher Grundlage Sie sie für Werbung nutzen. Ob Sie Namen verwenden dürfen, prüfen Sie im Zweifel mit Ihrer Rechtsberatung. Grundbuchdaten helfen dabei meist nicht: Einsicht gibt es nur mit berechtigtem Interesse (§ 12 GBO), und reine Akquise genügt dafür in der Regel nicht. Unser Überblick Briefwerbung sorgfältig vorbereiten fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Länge und Ton
Eine halbe Seite reicht. Kein „Jetzt verkaufen, solange die Preise hoch sind“. Eigentümer entscheiden über ihr Zuhause, oft über Jahre. Schreiben Sie so, dass der Brief auch in zwei Jahren noch gut aussieht, wenn er aus der Schublade kommt.
Typische Fehler
Erfundene Suchkunden. Preise aus Verkäufen, deren Eigentümer nicht zugestimmt haben. Ein Brief an „Familie Müller“, obwohl dort seit Jahren jemand anderes wohnt. Und zu häufige Post: Nach der Bitte, nicht mehr zu schreiben, ist Schluss.
Handschrift im Maklerbrief
Eigentümerbriefe sind oft komplett gedruckt. Ein handbeschrifteter Umschlag und ein PS mit Stift heben Ihren Brief davon ab. Für eine kurze Straßenliste kann auch der ganze Brief von Hand geschrieben werden.