Briefwerbung sorgfältig vorbereiten
Adressierte Post ist kein rechtsfreier Kanal. Diese Punkte gehören vor einer Aussendung auf Ihre Prüfliste.

Werbewidersprüche respektieren
Auch für Briefwerbung ist § 7 Abs. 1 UWG relevant: Erkennbar unerwünschte Werbung kann unzulässig sein. Die Annahme, das UWG gelte grundsätzlich nicht für Post, ist falsch. § 7 UWG im Wortlaut.
Adressdaten brauchen eine Rechtsgrundlage
Bei personenbezogenen Adressen müssen Sie die datenschutzrechtliche Grundlage prüfen. Ein berechtigtes Interesse kann in Betracht kommen, erfordert aber eine Abwägung im Einzelfall. Eine allgemeine Freigabe für jede Briefaktion folgt daraus nicht.
Transparent informieren
Klären Sie, woher Ihre Adressen stammen, welche Informationspflichten gelten und wie Empfänger der Direktwerbung widersprechen können. Ein Widerspruch muss für künftige Werbung wirksam berücksichtigt werden. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz erläutert diese Punkte.
Verantwortlichkeiten abstimmen
Vor der Fertigung stimmen wir ab, welche Empfängerdaten wir benötigen und wie der Versand erfolgen soll. Prüfen Sie die konkrete Kampagne und erforderliche Vereinbarungen mit Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung. Dieser Überblick ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Vom Lesen ins Planen.
Legen Sie Ihr kostenloses Konto an: Sie sehen Ihren Text in Handschrift, dazu Preis und Termin, und stellen Aufträge selbst ein. Wer das Papier erst in der Hand halten will, stellt sich das Muster-Kit zusammen.